Der Ablauf der Glyphosat-Affäre ist bezeichnend für den Umgang der EU mit ihren Bürgern und ein weiterer Nagel für den Sarg Europas. Schließlich geht es nicht um den Bauern bzw. die Landwirtschaft als solches, sondern um die Agrarindustrie und somit letztlich um den neoliberalen Kapitalismus und dessen Profitinteressen. Auf Seite 10 im Gastbeitrag heißt es, dass seit 1995 300.000 landwirtschaftliche Betriebe aufgeben mussten, der kleine Bauer also auch mit Glyphosat nicht zu retten war. Auch er ist damit ein Opfer dieser Interessenlage.
Die jetzt entstandene Debatte dreht sich ja auch gar nicht um die Folgen der Verlängerung der Zulassung von Glyphosat. Viel interessanter ist doch die Tatsache, dass trotz Ablehnung der Verlängerung durch die Umweltministerin Barbara Hendricks, Landwirtschaftsminister Christian Schmidt zugestimmt hat. Man muss sich die Frage stellen, wieso hier nur der Abgesandte des Landwirtschaftsministeriums abstimmt und nicht ebenfalls der Abgesandte des Umweltministeriums, oder nahm der am Ende gar nicht teil? Gab es gar keinen?
Immerhin ist vor vielen Jahren das Umweltministerium erfunden worden, weil klar war, dass das Landwirtschaftsministerium der absolute Gegner der Umwelt war (und heute noch ist). Wie es nun aussieht, sitzt die Agrarindustrie also immer noch am längeren Hebel.
Erfreulicherweise wird im Artikel selbst auf die Eigenschaften von Glyphosat hingewiesen und das sehr umstrittene Verfahren der Zulassung beschrieben. Da kann also kaum noch ein Zweifel daran bestehen, in wessen Interesse dieses Teufelszeug zugelassen wurde.
Abschließend ist zu bemerken, dass es das gute Recht des Menschen ist, sich selbst abzuschaffen. Im gleichen Atemzug Fauna und Flora gleich mitabzuschaffen ist jedoch ein unentschuldbares Verbrechen. Es bleibt zu hoffen, wenn es auch nicht sehr wahrscheinlich ist, dass die Schuldigen an diesem Zustand sich ihrer Dummheit und kriminellen Handlungsweise irgendwann bewusst werden.
Stefanie Horn meint
Artikel vom 28.11.2017 – Thema: Fünf weitere Jahre Glyphosat (FR)
Leserbrief vom 28.11.2017
Veröffentlicht am 04.12.2017